
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Werbeflächen im Rahmen der www.hilfdirsofort.at
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge über die Erstellung, Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung von werblichen Inhalten eines Auftraggebers im Rahmen des Portals unter der Domain www.hilfdirsofort.at.
- Als Werbefläche im Sinne dieser AGB wird jede grafische oder schriftliche Darstellung werblicher Inhalte durch einen Auftraggeber verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes, eine Kombination von Bild und Text, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z.B. als Bannerwerbung, Button oder Link.
- Die Schaltung von Werbeflächen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preisliste. Zum Abschluss eines Vertrages bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Telefonische Änderungen von Werbeflächen müssen nachträglich, jedoch noch vor Platzierung im Web schriftlich bestätigt werden.
- Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Mittel, insbesondere Grafikdateien in den vorgegebenen Standardformaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbeflächen erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbeflächen, spätestens aber drei Werktage davor zur Verfügung.
- Kosten, die durch erhebliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Unterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
- Der Auftraggeber garantiert, dass die Inhalte seiner Werbefläche und darin enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen.
- Die Platzierung der Werbefläche erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen. Für die Platzierung der Werbeflächen kommen ausschließlich die Flächen in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
- Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen für einen Auftraggeber nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist der Verlag berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag in angemessener Frist nachzutragen.
- Der Verlag gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbeflächen
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbeflächen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel binnen drei Tagen bei sonstigem vollständigen Verlust aller Rechte schriftlich zu reklamieren.
- Bei Zurückziehen von Aufträgen, soweit dies noch möglich ist, wird ein Betrag von 20% des Wertes der Schaltung als Kostenersatz in Rechnung gestellt.
- Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Die Reklamation muss schriftlich erfolgen.
- Der Verlag behält sich vor Vorauszahlungen zu verlangen.
- Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsausstellung zur Zahlung fällig. Alle Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Werbetreibenden und sind derart vorzunehmen, dass dem Verlag die Gutschrift des Betrages spätestens zwei Werktage nach Ende der Zahlungsfrist vorliegt.
- Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsverzug stellt der Verlag den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle dem Verlag bei Verfolgung seiner Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und so weiter, aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Er hat daher neben den gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessuale Kosten, insbesondere des vom Verlag beauftragten Inkassobüros oder Anwaltes, voll zu ersetzen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet.
- Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien. Wien gilt als Erfüllungsort. Über sämtliche Streitigkeiten aus den gegenständlichen Aufträgen entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht Wien.

